Business & Beyond Corona-Hilfe-Rückforderung? Gerichte stellen sich auf die Seite der Betroffenen

Corona-Hilfe-Rückforderung? Gerichte stellen sich auf die Seite der Betroffenen

Fünf Jahre nach Ausbruch der Epidemie hat das Bundeswirtschaftsministerium keinen Überblick, wie viel Corona-Hilfen zu Recht gezahlt worden sind. Das liegt daran, dass noch zahlreiche Klagen gegen Rückforderungen vor Gericht schwelen. Die Betroffenen haben Aussicht, sich durchzusetzen.

Das Thema ist noch immer nicht ausgestanden: Corona. Eine Schlussrechnung, wie viel Coronahilfen Bund und Länder an Unternehmer und Selbständige ausgezahlt haben, gibt es bis heute nicht, was daran liegt, dass zahlreiche Klagen gegen die Zurückzahlung der Unterstützungsleistungen noch nicht entschieden sind. Allerdings zeichnet sich ein Trend ab: Immer mehr Gerichte geben den Klägern recht, die sich gegen die Rückzahlung wehren.

Die Corona-Soforthilfe ist im März 2020 die erste Unterstützung gewesen, die die Bundesregierung Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern in der Pandemie gewährt hatte. Denn die Betreiber von Bars und Clubs mussten ihr Geschäft ebenso einstellen wie viele Kosmetikstudios oder Friseursalons. Als der Bund noch im ersten Lockdown die Hilfe auf den Weg brachte, sollte das Verfahren möglichst unbürokratisch verlaufen und das Geld schnell ausgezahlt werden. Damals hieß es, es müsse nicht zurückgezahlt werden, wenn die Anforderungen erfüllt wären. Wer einen Antrag stellte, musste „glaubhaft versichern“, in den folgenden Monaten einen Liquiditätsengpass zu erwarten.

Etwa 13 Milliarden Euro wurden damals an rund 1,8 Millionen Betroffene ausgeschüttet. Dazu kamen in den meisten Bundesländern noch Landesmittel von mehr als drei Milliarden Euro. Die Höhe der Ausschüttungen variierten von Bundesland zu Bundesland. Im Schnitt erhielt etwa jeder Antragsteller in Thüringen rund 6000 Euro Soforthilfe, in Rheinland-Pfalz 7800 Euro und in Nordrhein-Westfalen 10.500 Euro.

Doch auch fünf Jahre später wird gestritten, welche Zahlungen zu Recht flossen und welche nicht. Erst Ende dieses Jahres sollen dazu die Schlussberichte mit den abschließenden Zahlen aus den Ländern vorliegen, wie das Wirtschaftsministerium dem Bundesrechnungshof mitgeteilt hat, der bereits ungeduldig nachgefragt hatte. Bislang ist klar, dass in mehr als 400.000 Fällen die Betroffenen die Gelder ganz oder teilweise zurückzahlen sollen, oder dies schon getan haben. Mehr als 5000 allerdings klagen. Das ergab im vergangenen Jahr eine Umfrage von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ unter allen 16 Landesregierungen. Inzwischen dürfte die Zahl der Kläger noch gestiegen sein, weil gerade in diesen Tagen noch viele Förderstellungen alte Coronahilfen prüfen und Rückforderungsbescheide versenden, wie die digitale Rechtsanwaltskanzlei tes aus Frankfurt mitteilt, die sich auf Verbraucherschutz spezialisiert hat.

Das Bundeswirtschaftsministerium glaubt, dass bis zu fünf Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen zu viel ausgezahlt wurden. Sei es, weil Antragsteller nach Prüfung gar keine Berechtigung auf die Hilfen hatten, oder weil bei berechtigten Anträgen zu viel ausgezahlt worden war. Das alles ist jedoch kein belastbares Zahlenmaterial, was der Rechnungshof, der hier Verschwendung wittert, moniert: „Es ist unverständlich und nicht hinnehmbar“, dass dem Ministerium auch Jahre nach dem Ende des Hilfsprogramms ein Überblick über die Corona-Soforthilfen fehle, heißt es von der Kontrollbehörde. Sie kritisiert insbesondere die damals „unklaren Anspruchsvoraussetzungen“.

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